Bedingungen für Teilnahme an den
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Kontrollbegehungen in Bunkeranlagen :
Haftungsfreistellung für Betreiber / Eigentümer
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der Anlage und deren Erfüllungsgehilfen.
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Strapazierfähige Bekleidung, entsprechend den
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zu erwartenden Raumtemperaturen von 10 °C.
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Rutschfestes, trittsicheres Schuhwerk.
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Eigene Taschenlampe für die Notfallsicherung.
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Sofern für erforderlich gehalten, eigenen Mundschutz
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für den Schutz der Atemwege.
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Bei Schimmelallergie kein Zutritt.
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Hunde oder andere Haustiere müssen draußen bleiben.
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Körperliche Bewegungsfähigkeit
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für mittelschwere Wanderungen
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ist erforderlich. (Unterschriftsleistung vor Zutritt)
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Zu beachten ist, daß es im
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Interesse der anderen Teilnehmer
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auf keinen Fall möglich ist,
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irgendwelche Zusatzleistzungen
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wie Stativfotos oder Abweichungen
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von der festgelegten Strecke
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der Führung zu ermöglichen.
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Die "Kontrollbegehungen"
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in diesen ehemaligen Bunkeranlagen sind
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nur zu den angeführten Terminen
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jeweils zwischen
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09.00 und 16.00 Uhr
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(Beginn der letzten Besichtigung) möglich.
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Sondertermine- und -leistungen müssen rechtzeitig vereinbart werden.
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Endgültige Termine und Bedingungen
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sind verbindlich im Button Aktuelles/Termine
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unter dieser web-seite ddr-bunker.de nachlesbar.
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Nur die hier dokumentierten Daten werden für
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die Begehungen als verbindlich anerkannt.